Meine persönliche Geschichte zum Thema Brautstyling, Handwerksordnung und Ausnahmebewilligung
- nmaerz
- 9. Dez. 2025
- 6 Min. Lesezeit
Professionell, erfahren – und trotzdem nicht erlaubt: Warum mir als Maskenbildnerin das Haare hochstecken verboten wurde
Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf Social Media und des Gerichtsurteils einer Kollegin im Bereich Brautstyling möchte ich heute meine persönliche Geschichte mit euch teilen. Viele Kolleginnen schreiben mir und fragen, was sie tun sollen und wie sie ihre Tätigkeit legal ausüben können.
Ich möchte gleich am Anfang sagen: Ich bin keine Rechtsberaterin, keine Anwältin und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit des Inhalts bitte recherchiert selbst und lasst euchvon einem Profi beraten . Ich teile hier nur meine Erfahrung und mein Verständnis der Situation. Bitte informiert euch unbedingt selbst bei eurer zuständigen Handwerkskammer, denn jeder Fall wird individuell bewertet.
Warum ich meine Geschichte teile
Vor Kurzem wurde erneut ein Urteil gesprochen: Eine Brautstylistin wurde verurteilt – das Gericht entschied, dass Brautstylistinnen, die Haare stylen, in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen. Ohne Meistertitel darf dieses Handwerk nicht ausgeführt werden.
Der Kernpunkt des Urteils: Hochsteck- und Brautfrisuren gehören zum wesentlichen Bereich des Friseurhandwerks und sind eintragungspflichtig. Auch wenn es „nur ums Styling“ geht, hat das Gericht klar gesagt: Es braucht fachliche Kenntnisse zur Haarstruktur, Werkzeugkunde und praktischer Umsetzung – also friseurtypisches Know-how.
Dieses Urteil betrifft sehr viele – und deshalb erzähle ich meine Geschichte.
Das Verwaltungsgericht Trier urteilt am 10.11.2025, dass das Erstellen von Hochsteckfrisuren und Brautfrisuren zu den wesentlichen Tätigkeiten des Friseurhandwerks zählt. Somit ist das Unternehmen zulassungspflichtig und als Friseurbetrieb in die Handwerksrolle einzutragen.
Es besteht auch die Möglichkeit selbst wenn du kein Gewerbe hast und als Hairartist (freischaffende künstlerische Tätigkeit) arbeitest, das du gegen das Gesetz verstösst. Lass es dir am besten schriftlich von einer zuständigen Handwerkskammer geben die in deiner Nähe ist auch wenn du als Artist eigentlich die HWK nicht benötigst,
Mein Weg – von der Maskenbildnerin bis heute
2010: Start meiner Ausbildung
Ich habe 2010 eine private Maskenbildnerausbildung begonnen. Die Schule dauerte nur ein Jahr, kostete viel Geld und war staatlich anerkannt, Um als staatlich geprüfte Maskenbildnerin zu gelten, hätte ich insgesamt drei Jahre lernen müssen. Wurde mir aber an dieser Schule anders verkauft, das Schuljahr ist staatlich anerkannt aber ohne eine 3 Jährige Ausbildung zählt das nicht. Ich hätte also nochmal 2 Jahre in einem Theater oder so dranhängen können.
Ich hatte andere Pläne und wollte zum Film. Zum Glück sind deutsche Zeugnisse bei internationale Filmprojekten nicht relevant
Ich habe also meinen Weg gemacht: Ich wagte den Schritt nach Berlin und machte mich als freiberufliche Maskenbildnerin selbstständig – mit Aufnahme in die Künstlersozialkasse.
Freiberufliche Tätigkeit
Ich habe Erfahrungen gesammelt, umsonst gearbeitet, Studentenprojekte unterstützt, Praktika in Theatern und SFX-Werkstätten gemacht und sogar Friseurkurse (Waschen, Schneiden, Föhnen, Beraten) absolviert.
Diese Zeit hat mich fachlich geformt – aber rechtlich zählt vieles davon nicht, weil eine einjährige Maskenbildschule eben keine vollwertige Ausbildung ist, trotz vieler zusästzlicher Qualifikationen und aneignen fehlender Skills.
Rückkehr in die bayerische Heimat
Zurück in Bayern machte ich eine Umschulung zur Vergolderin/Kirchenmalerin. Gleichzeitig bildete ich mich im Permanent Make-up weiter und machte mich wieder im Nebengewerbe selbstständig. Mein Plan war klar:Ich wollte wieder voll selbstständig im Bereich Make-up & Hairstyling arbeiten.
Doch dann kam der Schock.
„Du darfst das nicht.“ – Der Moment, der alles veränderte
Einige Kolleginnen erklärten mir, dass Haare stylen ohne Meistertitel nicht erlaubt ist.
Ich dachte zuerst:„Dann schreibe ich einfach ‚Maskenbild‘ auf die Rechnung, das mache ich doch schon seit Jahren.“
Aber dann wurde mir klar: Der Anlass ändert alles. Eine Schauspielerin darf ich stylen – eine Privatkundin für ihre Hochzeit nicht. Dieser Bereich ist juristisch extrem heikel.
Und ja – würde ich angezeigt werden, würde ich vermutlich verlieren. Spätestens nach dem aktuellen Gerichtsurteil.
Deshalb wollte ich es korrekt machen und habe eine Ausnahmebewilligung beantragt.
Der Antrag bei der Handwerkskammer – und die ernüchternde Antwort
Ich habe alle geforderten Dokumente, Zertifikate und Nachweise eingereicht – wirklich alles. Ich hatte niemals Zweifel dass ich nicht qualifiziert genug bin.
Was verlangt wurde (Auswahl):
Berufsnachweise
Qualifikationsnachweise
Zeugnisse
Bescheinigungen
Tätigkeitsnachweise
Mein Antrag wurde geprüft – aber ich habe den zuständigen Juristen nie gesprochen.
Dann bekam ich – an meinem Geburtstag – den Bescheid:
Antrag abgelehnt. Qualifikation nicht ausreichend.
Happy Birthday to me.
Ich war überzeugt, dass ich mehr als genug Qualifikation habe. Ich war über sechs Jahre selbstständig. Aber laut HWK reicht das nicht obwohl es so im Gesetz steht nach meiner Auffasung.
Leider hatte ich auch nicht den Mut oder das nötige Kleingeld um dieses Urteil anzuzweifeln und einen Anwalt zu nehmen, da ich wusste dass schonmla jemand vor Gericht verloren hatte. Obwohl ich eigentlich nur die Chance wollte auf eine Ausnahembewilligungs Prüfung habe ich nach Alternativen gesucht.
Die gesetzlichen Grundlagen – kurz angerissen
Die Handwerksordnung (HwO) regelt klar:
Friseurhandwerk = Anlage A = meisterpflichtig
Wesentliche Tätigkeiten dürfen ohne Meister nicht ausgeführt werden
Ausnahmen sind möglich (§ 8 HwO), aber nur unter bestimmten Voraussetzungen
Meine Optionen – und warum sie alle nicht auf mich zutrafen
Mögliche Gründe für eine Ausnahmebewilligung:
Ein Meistertitel (in irgendeinem Handwerk!)
Eine gleichwertige Qualifikation nach DQR (Qualifikationen des deutschen Bildungssystem)
Altgesellenregelung
Unzumutbarkeit der Meisterprüfung (z. B. Pflegefall, drei Kinder, höhere Lebensalter)
Nichts davon traf auf mich zu. Deshalb: Ablehnung.
Doch jetzt wird es verrückt.
Wie mir die Kfz-Mechatronikerin Ausbildung plötzlich meinen Weg gerettet hat
Die HWK erlaubte mir, den Kosmetikmeister zu machen – aber nur wegen meiner alten Ausbildung als Kfz-Mechatronikerin, da dieser Beruf in Anlage A steht.
Nicht wegen:
Maskenbildnerschule
PMU-Ausbildung
6+ Jahre Selbstständigkeit
Praxis am Set
Zertifikaten
Nein – der Zugang kam ausschließlich durch die Kfz-Lehre. Absurd, aber wahr.
Alle anderen Ausbilsungen oder Qualifikationen entsprechen nicht der wertigkeit des KFZ- Mechatronikers.
Anlage A" und "Anlage B" beziehen sich auf die deutsche
Handwerksordnung (HwO)und unterteilen Handwerksberufe in zulassungspflichtige (Anlage A, Meisterpflicht), zulassungsfreie (Anlage B1) und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2), die eine Selbstständigkeit ohne Meisterprüfung ermöglichen, aber eine Eintragung in die Handwerksrolle (für A) oder ein Verzeichnis (für B) erfordern.
Wie es nun weitergeht
Als qualifizierte Kfz-Mechatronikerin (absurd, oder?) mache ich jetzt also den Kosmetikmeister. Danach habe ich trotzdem keine Erlaubnis zum Haare hochstecken.
Aber:Ich darf danach die Ausnahmebewilligung beantragen – und genau das werde ich tun.
Ich habe außerdem gelernt:
Es gibt zwei Arten von Ausnahmebewilligungen:
Ausnahme fürs Hairstyling / Hochstecken→ praktische & theoretische Prüfung
Ausnahme fürs gesamte Friseurhandwerk→ alles außer chemische Arbeiten→ auch Schneiden wäre möglich
Vielleicht mache ich am Ende auch noch den Friseurmeister – einfach, um Ruhe zu haben.
Warum ich meine Geschichte öffentlich teile
Die liebe Kollegin Sarah hat ihre Geschichte geteilt und ich sehe, wie viele betroffen sind. Ich möchte nicht mehr alleine kämpfen.
Besonders weil ich weiß, dass Kolleginnen in Mittelfranken mit weniger Qualifikation als ich (meine Wahrnehmung) die Ausnahmebewilligung erhalten haben.
Das zeigt: Die Regelung wird regional extrem unterschiedlich ausgelegt. In manchen Bezirken bekommt man die Bewilligung leicht, in anderen – wie bei mir – praktisch gar nicht.
Und dann kommt noch das nächste große Thema: Permanent Make-up
Was mich richtig ärgert: Ich darf ohne Meistertitel oder irgendeine Art von Aubildung
Permanent Make-up
Microblading
invasive Behandlungen an der Haut zB. Needling
durchführen – einfach Gewerbe anmelden uns los gehts. .Das ist ja mal wirklich Körperverletzung.
ABER:Haare hochstecken?Nein.Das ist verboten.
Wie passt das zusammen?
Mein Appell
Zum Schluss möchte ich noch etwas Grundsätzliches sagen: Mein Anliegen ist es nicht, gegen die Handwerkskammer zu wettern oder einzelne Personen zu kritisieren. Die Mitarbeiter*innen dort erfüllen ihre Aufgaben nach geltendem Recht, und in meinem Fall war es einfach eine Verkettung verschiedener Faktoren, die am Ende zu dieser Entscheidung geführt haben.
Ich werde auch bewusst keine Namen nennen. Zum einen hatte ich im Laufe des Prozesses mit unterschiedlichen Ansprechpartnern zu tun, weil jedes Thema in andere Zuständigkeiten fällt. Zum anderen wäre es völlig unangebracht, einzelne Personen zu erwähnen – denn die Entscheidung entsteht immer aus einem Zusammenspiel von Gesetz, Kammerpraxis und Einzelfallprüfung.
Was ich aber sagen kann: Die Handwerkskammer prüft sehr individuell. Jede Situation ist anders, und genau deshalb gibt es auch keine pauschale Lösung oder vorhersagbare Entscheidung.
Mein Rat an dich, wenn du Brautstyling nicht nur als Hobby, sondern professionell ausüben möchtest: Versuche nicht, dich zu verstecken oder zu hoffen, dass schon nichts passieren wird. Es ist langfristig viel sinnvoller, sich aktiv mit den Regeln auseinanderzusetzen und eine Lösung zu suchen, die zu deiner eigenen Situation passt. Wer dauerhaft sichtbar arbeitet, wird früher oder später ohnehin wahrgenommen – das gilt für jede Branche. Nach meiner Erfahrung werden Fälle auch selten bis gar nicht von der Handwerkskammer selbst ausgehend geahndet, sondern oft, weil jemand anderes das meldet – und das kommt nicht nur aus dem Kolleg*innenkreis.
Ich hoffe sehr, dass es in Zukunft klarere und zeitgemäßere Regelungen geben wird, die Brautstylistinnen eine faire Chance bieten. Und ich wünsche dir, dass du deinen eigenen Weg findest – sei es über eine Qualifikation, eine Ausnahmebewilligung oder eine andere individuelle Lösung.
Jede von uns verdient die Möglichkeit, ihr Talent legal und ohne Angst auszuüben. ✨
Falls du das Thema unterstüzten willst, kannst du für Sarah spenden damit sie das Urteil anfechten kann unter:
Nadja








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