top of page

Wie du eine Ausnahmebewilligung für das Haare-Hochstecken bekommst – ein realistischer Leitfaden

  • nmaerz
  • 13. Dez. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

@foto selene_adores

Viele Brautstylistinnen und Make-up Artists stehen früher oder später vor derselben Frage:Wie kann ich legal Hochsteckfrisuren an Privatkundinnen anbieten, ohne einen Friseurmeister zu haben?

Die kurze Antwort: Über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung (HwO).Die lange Antwort ist komplexer – und genau darum geht es in diesem Artikel.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ich teile hier meine Erfahrungen und mein Verständnis der aktuellen Praxis. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich immer an deine zuständige Handwerkskammer oder einen Fachanwalt wenden.

Warum Haare-Hochstecken meisterpflichtig ist

Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO).Nach aktueller Rechtsauffassung zählen auch Hochsteck- und Brautfrisuren zum Kernbereich des Friseurhandwerks. Das bedeutet:

  • Ohne Eintragung in die Handwerksrolle

  • und ohne Meistertitel oder Ausnahmebewilligung

dürfen diese Leistungen nicht selbstständig an Privatkundinnen angeboten werden.

Das gilt auch für:

  • Maskenbildnerinnen

  • Make-up Artists

  • ausgebildete Friseurgesellinnen ohne Meister

  • Quereinsteigerinnen mit Weiterbildungen


Was ist eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO?

Die Ausnahmebewilligung gemäß § 8 Handwerksordnung erlaubt es, ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Meistertitel auszuüben – wenn ein Ausnahmefall vorliegt.

Wichtig:➡️ Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Bewilligung.➡️ Jeder Antrag wird einzeln geprüft.➡️ Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Handwerkskammer.


Welche Arten von Ausnahmebewilligungen es gibt

Je nach Handwerkskammer wird unterschieden zwischen:

1. Ausnahmebewilligung für Teilbereiche

Zum Beispiel:

  • ausschließlich Hochsteckfrisuren

  • Styling ohne Schneiden

  • ohne chemische Behandlungen (Farbe, Dauerwelle)

➡️ Häufig mit praktischer und/oder theoretischer Prüfung.

2. Ausnahmebewilligung für größere Tätigkeitsbereiche

Zum Beispiel:

  • Friseurhandwerk ohne chemische Arbeiten

  • inkl. Schneiden, Föhnen, Styling

➡️ Hier werden die Anforderungen deutlich höher angesetzt.


Welche Voraussetzungen du erfüllen musst

1. Fachliche Eignung

Du musst nachweisen, dass du die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, z. B. durch:

  • relevante Aus- oder Weiterbildungen

  • mehrjährige Berufserfahrung

  • Zertifikate und Schulungsnachweise

  • praktische Arbeitsproben

Private Schulen und nicht staatlich anerkannte Ausbildungen können berücksichtigt werden – müssen aber nicht anerkannt werden.

2. Triftiger Ausnahmegrund

Der wichtigste Punkt – und oft die größte Hürde.

Zeit- und Geldmangel gelten ausdrücklich NICHT als Ausnahmegrund.

Anerkannte Gründe können z. B. sein:

  • bestimmtes Lebensalter

  • Betreuung von mindestens drei Kindern

  • Pflege eines Angehörigen mit Pflegestufe

  • besondere gesundheitliche Gründe

  • bereits vorhandene gleich- oder höherwertige Qualifikation (z. B. anderer Meistertitel, Betriebswirt – Einstufung nach EQR/DQR)

Die Bewertung erfolgt durch die Handwerkskammer, häufig unter Einbindung eines internen Juristen.


Alternative Wege zur Ausnahmebewilligung

1. Ein anderer Meistertitel

Ein Meisterabschluss in einem anderen Handwerk (Anlage A) kann dazu berechtigen, eine Ausnahmebewilligung im Friseurhandwerk zu beantragen.

2. Qualifikation nach EQR/DQR

Auch:

  • geprüfte Betriebswirte

  • bestimmte Fachwirte

können als Grundlage dienen – abhängig von der Einstufung.

3. Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO)

In bestimmten Fällen möglich, z. B. bei:

  • einschlägiger Berufsausbildung

  • langjähriger Tätigkeit

  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen


So läuft der Antrag in der Praxis ab

  1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer

  2. Beratungsgespräch (sehr zu empfehlen!)

  3. Zusammenstellung aller Nachweise

  4. Schriftlicher Antrag auf Ausnahmebewilligung

  5. Prüfung durch die Kammer

  6. ggf. Einladung zu einer Prüfung

  7. schriftlicher Bescheid

⏳ Dauer: mehrere Wochen bis Monate📍 Ergebnis: individuell – keine Garantie


Warum regionale Unterschiede ein großes Problem sind

Deutschlandweit gibt es über 50 Handwerkskammern.Jede bewertet Anträge nach eigener Verwaltungspraxis.

Das führt dazu, dass:

  • identische Qualifikationen unterschiedlich bewertet werden

  • Ausnahmebewilligungen regional sehr unterschiedlich vergeben werden

  • große Unsicherheit in der Branche entsteht


Mein persönliches Fazit

Der Weg zur Ausnahmebewilligung ist möglich – aber nicht einfach, nicht einheitlich und nicht planbar.Wer Brautstyling ernsthaft und langfristig ausüben möchte, sollte sich frühzeitig mit der Handwerksordnung beschäftigen und aktiv eine Lösung suchen.

Verstecken oder Hoffen ist keine Strategie.Informieren, prüfen und handeln dagegen schon.


Wichtiger Hinweis zum Schluss

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.Bitte kläre deine persönliche Situation immer mit:

  • deiner zuständigen Handwerkskammer

  • einem Fachanwalt für Handwerksrecht

  • oder einem Steuer-/Existenzgründungsberater

 
 
 

Kommentare


bottom of page