Wie du eine Ausnahmebewilligung für das Haare-Hochstecken bekommst – ein realistischer Leitfaden
- nmaerz
- 13. Dez. 2025
- 3 Min. Lesezeit

@foto selene_adores
Viele Brautstylistinnen und Make-up Artists stehen früher oder später vor derselben Frage:Wie kann ich legal Hochsteckfrisuren an Privatkundinnen anbieten, ohne einen Friseurmeister zu haben?
Die kurze Antwort: Über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung (HwO).Die lange Antwort ist komplexer – und genau darum geht es in diesem Artikel.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ich teile hier meine Erfahrungen und mein Verständnis der aktuellen Praxis. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich immer an deine zuständige Handwerkskammer oder einen Fachanwalt wenden.
Warum Haare-Hochstecken meisterpflichtig ist
Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO).Nach aktueller Rechtsauffassung zählen auch Hochsteck- und Brautfrisuren zum Kernbereich des Friseurhandwerks. Das bedeutet:
Ohne Eintragung in die Handwerksrolle
und ohne Meistertitel oder Ausnahmebewilligung
dürfen diese Leistungen nicht selbstständig an Privatkundinnen angeboten werden.
Das gilt auch für:
Maskenbildnerinnen
Make-up Artists
ausgebildete Friseurgesellinnen ohne Meister
Quereinsteigerinnen mit Weiterbildungen
Was ist eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO?
Die Ausnahmebewilligung gemäß § 8 Handwerksordnung erlaubt es, ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Meistertitel auszuüben – wenn ein Ausnahmefall vorliegt.
Wichtig:➡️ Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Bewilligung.➡️ Jeder Antrag wird einzeln geprüft.➡️ Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Handwerkskammer.
Welche Arten von Ausnahmebewilligungen es gibt
Je nach Handwerkskammer wird unterschieden zwischen:
1. Ausnahmebewilligung für Teilbereiche
Zum Beispiel:
ausschließlich Hochsteckfrisuren
Styling ohne Schneiden
ohne chemische Behandlungen (Farbe, Dauerwelle)
➡️ Häufig mit praktischer und/oder theoretischer Prüfung.
2. Ausnahmebewilligung für größere Tätigkeitsbereiche
Zum Beispiel:
Friseurhandwerk ohne chemische Arbeiten
inkl. Schneiden, Föhnen, Styling
➡️ Hier werden die Anforderungen deutlich höher angesetzt.
Welche Voraussetzungen du erfüllen musst
1. Fachliche Eignung
Du musst nachweisen, dass du die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, z. B. durch:
relevante Aus- oder Weiterbildungen
mehrjährige Berufserfahrung
Zertifikate und Schulungsnachweise
praktische Arbeitsproben
Private Schulen und nicht staatlich anerkannte Ausbildungen können berücksichtigt werden – müssen aber nicht anerkannt werden.
2. Triftiger Ausnahmegrund
Der wichtigste Punkt – und oft die größte Hürde.
Zeit- und Geldmangel gelten ausdrücklich NICHT als Ausnahmegrund.
Anerkannte Gründe können z. B. sein:
bestimmtes Lebensalter
Betreuung von mindestens drei Kindern
Pflege eines Angehörigen mit Pflegestufe
besondere gesundheitliche Gründe
bereits vorhandene gleich- oder höherwertige Qualifikation (z. B. anderer Meistertitel, Betriebswirt – Einstufung nach EQR/DQR)
Die Bewertung erfolgt durch die Handwerkskammer, häufig unter Einbindung eines internen Juristen.
Alternative Wege zur Ausnahmebewilligung
1. Ein anderer Meistertitel
Ein Meisterabschluss in einem anderen Handwerk (Anlage A) kann dazu berechtigen, eine Ausnahmebewilligung im Friseurhandwerk zu beantragen.
2. Qualifikation nach EQR/DQR
Auch:
geprüfte Betriebswirte
bestimmte Fachwirte
können als Grundlage dienen – abhängig von der Einstufung.
3. Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO)
In bestimmten Fällen möglich, z. B. bei:
einschlägiger Berufsausbildung
langjähriger Tätigkeit
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
So läuft der Antrag in der Praxis ab
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer
Beratungsgespräch (sehr zu empfehlen!)
Zusammenstellung aller Nachweise
Schriftlicher Antrag auf Ausnahmebewilligung
Prüfung durch die Kammer
ggf. Einladung zu einer Prüfung
schriftlicher Bescheid
⏳ Dauer: mehrere Wochen bis Monate📍 Ergebnis: individuell – keine Garantie
Warum regionale Unterschiede ein großes Problem sind
Deutschlandweit gibt es über 50 Handwerkskammern.Jede bewertet Anträge nach eigener Verwaltungspraxis.
Das führt dazu, dass:
identische Qualifikationen unterschiedlich bewertet werden
Ausnahmebewilligungen regional sehr unterschiedlich vergeben werden
große Unsicherheit in der Branche entsteht
Mein persönliches Fazit
Der Weg zur Ausnahmebewilligung ist möglich – aber nicht einfach, nicht einheitlich und nicht planbar.Wer Brautstyling ernsthaft und langfristig ausüben möchte, sollte sich frühzeitig mit der Handwerksordnung beschäftigen und aktiv eine Lösung suchen.
Verstecken oder Hoffen ist keine Strategie.Informieren, prüfen und handeln dagegen schon.
Wichtiger Hinweis zum Schluss
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.Bitte kläre deine persönliche Situation immer mit:
deiner zuständigen Handwerkskammer
einem Fachanwalt für Handwerksrecht
oder einem Steuer-/Existenzgründungsberater




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