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Warum Hochsteckfrisuren meisterpflichtig sind – PMU & Microblading aber nicht


Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Brief öffentlich machen soll.

Eigentlich wollte ich zunächst die Rückmeldungen der angeschriebenen Stellen abwarten. Gleichzeitig habe ich in den letzten Monaten gemerkt, wie viele Kolleginnen ähnliche Erfahrungen machen – oft still, verunsichert und ohne zu wissen, an wen sie sich wenden können.

Deshalb habe ich mich entschieden, meinen Brief an den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Handwerkskammern und weitere Stellen öffentlich zu teilen.


Stellen an die ich den Brief versendet habe:

1. Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

2. Bundesinnungsverband / Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

3. Deutscher Handwerkskammertag (DHKT)

4. (Optional) Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)



Es geht mir dabei nicht darum, gegen das Handwerk oder einzelne Kammern zu arbeiten. Im Gegenteil: Ich wünsche mir eine faire, transparente und bundesweit einheitliche Lösung für einen Bereich, der aktuell für viele Stylistinnen schwer nachvollziehbar ist.

Denn während invasive Beauty-Behandlungen wie Permanent Make-up, Microblading oder Microneedling teilweise ohne Meisterpflicht oder formale Ausbildung angeboten werden dürfen, bleibt selbst das reine Hochstecken von Haaren im Braut- und Eventbereich streng reglementiert.

Viele Kolleginnen investieren Jahre in Weiterbildung, Berufserfahrung und professionelle Arbeit – und stehen trotzdem vor rechtlichen Unsicherheiten oder kaum erreichbaren Voraussetzungen.

Vielleicht verändert ein einzelner Brief noch nichts.Aber vielleicht entsteht Veränderung dann, wenn mehrere Menschen anfangen, ihre Erfahrungen sichtbar zu machen und gemeinsam nach Lösungen zu fragen.

Ich wünsche mir keinen Streit, sondern Dialog.Keine Sonderrechte, sondern nachvollziehbare und faire Regelungen – für Stylistinnen, Kund und auch im Sinne des Verbraucherschutzes.

Den vollständigen Brief findet ihr hier:


Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Name ist Nadja März. Ich bin seit vielen Jahren im Bereich Make-up, Hairstyling und später Permanent Make-up tätig. Zuvor habe ich eine Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin abgeschlossen und zusätzlich eine einjährige Ausbildung an einer Privatschule im Bereich Maskenbild absolviert. Einen großen Teil meiner beruflichen Laufbahn habe ich als freiberufliche Maskenbildnerin in der Film- und Theaterbranche in Berlin verbracht; dort war ich auch in der Künstlersozialkasse gelistet.

Nach meinem Umzug zurück nach Bayern habe ich meine Selbstständigkeit im Nebengewerbe weitergeführt, unter anderem im Bereich Brautstyling. Aufgrund der aktuellen Rechtslage wurde ich jedoch darauf hingewiesen, dass ich ohne Friseurmeister oder Ausnahmebewilligung keine Hochsteckfrisuren an Privatkundinnen ausführen darf – auch nicht mit meiner maskenbildnerischen Vorqualifikation.

Daraufhin habe ich eine Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HwO beantragt. Trotz umfangreicher Qualifikationen und mehrjähriger Berufserfahrung wurde diese abgelehnt. Die Entscheidung akzeptiere ich selbstverständlich. Dennoch hat mich der Weg dorthin mit einer grundlegenden Frage zurückgelassen:

Warum gibt es bundesweit so stark unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für die gleichen Tätigkeiten im Stylingbereich?

Im Austausch mit zahlreichen Kolleginnen aus anderen Bundesländern ist mir deutlich geworden, dass:

  • identische Qualifikationen in einem Regierungsbezirk anerkannt werden, im anderen nicht,

  • Ausnahmebewilligungen für das gleiche Tätigkeitsfeld regional völlig unterschiedlich erteilt oder abgelehnt werden,

  • die Abgrenzung zwischen künstlerischer Tätigkeit (Maskenbild) und zulassungspflichtigem Friseurhandwerk nicht einheitlich gehandhabt wird,

  • Tätigkeiten wie Permanent Make-up, Lashlifting (Dauerwellmittel am Auge), Microbalidng und Microneedling – teils invasiv und fachlich anspruchsvoll – ohne Meisterpflicht und ganz ohne Ausbildung und Vorkenntnisse als ungelernte ausgeübt werden dürfen,

  • während gleichzeitig das reine Hochstecken einer Frisur streng meisterpflichtig bleibt.

Dies sorgt in der Branche für große Unsicherheit und stellt insbesondere qualifizierte Quereinsteigerinnen vor fast unlösbare Herausforderungen.

Persönlich bedeutet dies für mich:

Ich erfülle aktuell keine der Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung. Daher absolviere ich derzeit den Kosmetikmeister, der mir aufgrund meiner Erstausbildung im Bereich der Anlage A ermöglicht wurde. Erst im Anschluss kann ich erneut einen Antrag auf Ausnahmebewilligung stellen.

Dass letztlich mein ursprünglicher Beruf als Kfz-Mechatronikerin der ausschlaggebende Faktor dafür ist, dass mir der Weg über den Meister offensteht – nicht meine langjährige maskenbildnerische Berufserfahrung –, hat mich sehr nachdenklich gemacht.

Mein Anliegen an den ZDH:

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich nicht kritisiere, wie einzelne Handwerkskammern arbeiten. Jede Kammer hält sich an die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und bewertet nach bestem Wissen und Gewissen.

Was ich mir jedoch wünsche – und was auch viele Kolleginnen betrifft – ist:

Eine bundesweit einheitliche, transparente und nachvollziehbare Regelung bezüglich:

  • der Bewertung künstlerischer vs. gewerblicher Tätigkeiten,

  • der Einstufung von Brautstyling und Maskenbild,

  • der Voraussetzungen und Kriterien für Ausnahmebewilligungen,

  • der beruflichen Wege für qualifizierte Quereinsteiger,

  • und der Abgrenzung der meisterpflichtigen Tätigkeiten im Friseurhandwerk.

Angesichts der aktuellen Diskussionen und des jüngsten Urteils (Verwaltungsgericht Trier) wäre es hilfreich zu wissen:

Meine konkrete Bitte:

Ich möchte höflich anfragen:

  • Gibt es seitens des ZDH Bestrebungen oder Arbeitsgruppen, die sich mit der Harmonisierung der Auslegung der Handwerksordnung in Bezug auf das Friseurhandwerk beschäftigen?

  • Plant der ZDH eine Überarbeitung oder Modernisierung der Kriterien, um aktuelle Branchenentwicklungen – insbesondere im Bereich BrautStyling, Maskenbild und Beauty – stärker zu berücksichtigen?

  • Wäre es möglich, dass der ZDH eine bundesweit einheitliche Stellungnahme oder Leitlinie zur Abgrenzung künstlerischer und handwerklicher Tätigkeiten veröffentlicht?

  • An wen kann ich mich wenden, um konstruktiv an einer Verbesserung der Situation mitzuwirken oder meine Erfahrungen für künftige Lösungsansätze einzubringen?

Abschließende Anmerkung:

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Thematik nicht nur Einzelfälle betrifft, sondern eine ganze Branche. Viele der betroffenen Stylistinnen sind Mütter oder Frauen, die sich im Nebenerwerb mit großem Engagement und fachlicher Kompetenz eine berufliche Existenz aufgebaut haben. Für diesen klar abgegrenzten Tätigkeitsbereich – insbesondere das Hochstecken von Haaren im Rahmen von Braut- oder Eventstyling – ist der Weg über einen vollständigen Friseurmeister für viele wirtschaftlich nicht darstellbar. Hinzu kommt, dass zahlreiche Kolleginnen aus Unsicherheit oder Überforderung den Kontakt zur Handwerkskammer scheuen und stattdessen darauf hoffen, unentdeckt zu bleiben – ein Zustand, der weder im Sinne der Rechtssicherheit noch der Qualität oder des Verbraucherschutzes sein kann.

Ich würde mir daher eine bundesweit einheitliche, praktikable Lösung wünschen – idealerweise im Dialog und gemeinsam mit den zuständigen Stellen. Sehr gerne würde ich mich dabei aktiv einbringen und als Bindeglied zwischen Stylistinnen, Brautstylistinnen und gegebenenfalls den Handwerkskammern oder dem ZDH fungieren, um einen konstruktiven Austausch zu ermöglichen und den Zugang zu klaren, fairen Ausnahme- oder Sonderregelungen zu erleichtern. Vielleicht gibt es Möglichkeiten, diesen Weg gemeinsam weiterzudenken und zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Nadja März

 
 
 

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